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Presseerklärung des BDA Saar zur Vergabe von Generalplanerleistung Neubau Groß-Polizeiinspektion in Saarbrücken

6. April 2017

BDA Saar
BDA Saar
Saarbrücken Hellwigstraße

In den letzten Monaten wurden für zwei wichtige Areale in der Innenstadt Saarbrückens, für das ehemalige Citroën-Gebiet an der Großherzog-Friedrichstraße sowie für das Becolin-Gelände am Römerkastell von privaten Investoren Architektenwettbewerbe durchgeführt. Hier versprechen die im Wettbewerb ermittelten städtebaulichen Konzepte der 1.Preisträger hohe Qualitäten. Beim Hotelneubau in der Saarbrücker Hafenstraße wurde durch einen Architektenwettbewerb für die Fassadengestaltung ermöglicht, dass an dieser städtebaulich wichtigen Stelle ein Haus von hervorragender Qualität entstehen kann.

Bei allen drei Verfahren konnten die Investoren mit einem übersichtlichen Aufwand und in kurzer Zeit eine breite Auswahl von Alternativen, die Gestaltungsqualität mit Innovation und Wirtschaftlichkeit verbinden, erhalten. Zudem haben die Verfahren sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei Medien und Behörden eine positive Wahrnehmung der Projekte hinterlassen. Kein anderes Instrument garantiert bestmögliche Transparenz und öffentliche Kommunikation.

Das Areal um die Joachim-Deckarm-Halle, im Besitz des Landes, ist im Vergleich zu den vorgenannten Projekten von ähnlich hoher städtebaulicher Bedeutung. Der BDA Saar begrüßt den Neubau einer Groß-Polizeiinspektion sowie einer Wohnanlage mit mehreren Wohn- und Nutzungseinheiten zwischen Halberg- und Mainzer Straße als bedeutenden Baustein zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Saarbrücker Ostens.

Allerdings verdient der Standort ein geeignetes Wettbewerbsverfahren von mindestens der Qualität, wie sie bereits von privaten Investoren beispielhaft angewendet wurde.

Stattdessen wird von Seiten der LEG Saar Landesentwicklungsgesellschaft Saarland und der Strukturholding Saar GmbH (SHS) ein formalisiertes Vergabeverfahren mit völlig überzogenen und unverhältnismäßigen Anforderungen für die Auswahl der Planungsbüros angestrengt. Mit dem aktuell von der SHS in Gang gesetzten VgV-Verfahren soll ein Generalplaner für gleichzeitig architektonische und städtebauliche Planungsleistungen mit Integration von Gebäudetechnik, Tragwerksplanung über Bauphysik bis hin zum Brandschutz gefunden werden. Allein schon aufgrund der Bandbreite der Fragestellungen von Städtebau, Wohnungsbau über Bürobau und Verkehrsbau bis zu Freianlagen und fachtechnischen Einzeldisziplinen ist das gewählte VgV-Verfahren zur Auswahl des Planungsbüros völlig ungeeignet.

Der BDA Saar sieht außerdem die Grundsätze nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verletzt, denn nach § 97 Abs. 4 (GWB) sind mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Der Gesetzestext im Wortlaut: „…Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben“. Die Generalplanervergabe stellt die Ausnahme dar. Sie ist nur möglich, wenn „…wirtschaftliche oder technische Gründe…“ vorliegen und ist in der Vergabedokumentation vom Auftraggeber nachprüfbar zu begründen.

Der BDA Saar ist der Ansicht, dass die Vorgehensweise der LEG/SHS deutlich im Widerspruch zu geltendem Vergaberecht und zum selbst proklamierten Ziel der Mittelstandsförderung steht. Das gewählte Verfahren stellt vielmehr eine nicht hinnehmbare Benachteiligung der saarländischen Planerschaft und eine unnötige Schwächung der heimischen Wirtschaft dar. Aufgrund des unnötig aufgeblähten Anforderungsprofils wir kaum ein saarländisches Büro in der Lage sein, an dem Verfahren teilzunehmen.

Der BDA Saar empfiehlt daher ein zweiphasiges Verfahren:

1. Ein Planungswettbewerb zur Ermittlung der besten städtebaulichen Struktur.

2. Ein anschließendes VgV-Verfahren zur Konkretisierung der einzelnen Hochbaumaßnahmen.

Der BDA Saar fordert die Verantwortlichen im Politik und landeseigenen Gesellschaften dringend zu einer Änderung des Verfahrens auf.

Der Vorstand des BDA Saar im März 2017